US-Schulaustausch: Vertrag macht Anbieter zum Reiseveranstalter
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Unternehmen, das mit Endverbrauchern Verträge über einen Aufenthalt in einer US-High-School abschließt und die Beförderung, die Schule und die Gastfamilie organisiert und nachweist, ist Reiseveranstalter.
Eine Vertragsklausel über einen solchen Aufenthalt, nach der ein Teilnehmer zurückkehren muss, wenn ihm die Aufnahme in die Schule wegen unzureichender Sprachkenntnissen verweigert wird, ist wegen Verstoß gegen § 9 AGBG unwirksam, wenn nicht zugleich eine Regelung zur Kostenerstattung getroffen wird.
LG Düsseldorf, 24.01.2001 - Az: 11 O 299/99
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