Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.824 Anfragen

Entschädigung bei Urlaub neben der Autobahn

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Lärmgeplagte Urlauber können nicht nur den vollen Reisepreis zurückverlangen, sondern zudem  eine Entschädigung wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit beanspruchen, wenn sich das Ferienhotel neben einer Autobahn befindet.

Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem der Reiseveranstalter im Katalog zwar angegeben hatte, die Zimmer lägen zur Straße.

Dieser Hinweis, so das Gericht, sei indes verharmlosend, da der Autolärm von der dichtbefahrenen und nur 150m entfernt liegenden Autobahn Tag und Nacht auch bei geschlossenem Fenster und eingeschaltetem Radio nicht zu überhören gewesen sei.


LG Düsseldorf, 19.01.2001 - Az: 22 S 261/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.824 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant