Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.039 Anfragen

Stornokosten nach Reiserücktritt wegen Thrombose

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erwartet werden, dass er weiß, das mit einer erhöhten Thrombosegefahr zu rechnen ist, die das übliche Gefahrenmaß bei einer Fernflugreise übersteigt, wenn er Krampfadern hat. Daher ist eine Thrombose auch dann als unerwartet einzuordnen, wenn der Versicherungsnehmer über zehn Jahre zuvor eine Krampfaderoperation hatte. Unerwartet" bedeutet nämlich nicht, dass die Erkrankung nach Reisebuchung und Versicherungsabschluss völlig neu entstehen muss. Belastbare Anhaltspunkte für eine erhebliche Erkrankung bestanden zum Zeitpunkt der Buchung nicht.
Zudem darf sich ein medizinischer Laie darauf verlassen, wenn sein Arzt keine Bedenken gegen einen Langstreckenflug vorbringt.


LG Arnsberg, 08.09.2011 - Az: I-4 O 238/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant