Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.874 Anfragen

Nazi-Gruppen müssen nicht transportiert werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend sollte eine Reisegruppe mit zwei Reisebussen befördert werden. Was zunächst nicht bekannt war: Es handelte um eine sog. Neonazi-Gruppe, welche auf dem Weg zu einem Aufmarsch war. Der Veranstalter verweigerte daraufhin die Beförderung - zu Recht. Die politische Gesinnung hätte dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden müssen.

Die Zugehörigkeit eines Vertragspartners oder der durch einen Vertragspartner erwarteten Kunden zu einer politischen Gruppierung ist nämlich dann als ausnahmsweise offenbarungspflichtiger Umstand anerkannt, wenn die Angehörigkeit zu der politischen Gruppierung in der Öffentlichkeit zu erheblichen Reaktionen führen und damit auch eine Imageschädigung verursachen kann.

Da die Zugehörigkeit zu einer politisch rechtsextremen Gesinnung erfahrungsgemäß nicht nur mit einem - möglicherweise auch das Image schädigenden - hohen politischen, sondern auch tätlichen Konfliktpotential verbunden ist, hätte es daher zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört, den Veranstalter vor Vertragsschluss über diesen Umstand aufzuklären.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Bonn, 18.01.2011 - Az: 5 S 288/10

ECLI:DE:LGBN:2011:0118.5S288.10.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal