Zahlungspflicht des Kunden und Rücktrittsrecht des Veranstalters
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sehen die AGB eines Reiseveranstalters vor, daß der Kunde zur Zahlung des kompletten Reisepreises bis spätestens 28 Tage vor Antritt der Reise verpflichtet ist, der Veranstalter die Reise jedoch auch noch nach weiteren zwei Wochen bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl absagen kann, so ist diese Klausel unwirksam. In dieser Kombination widerspricht die Regelung wesentlichen Grundgedanken des Reisevertragsrechts. Die Verwendung dieser Klausel ist somit wettbewerbswidrig.
LG Hamburg, 23.03.2007 - Az: 324 O 858/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...