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Auch bei Terrorwarnung Stornogebühr?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Reisender seine Reise aufgrund von Presseberichten, nach denen es zu Terroranschlägen auf Touristen im Zielgebiet kommen soll, storniert, muß die Stornogebühr bezahlen. Ein anderes gilt nur bei genereller Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die eine amtliche Gefahrenbestätigung darstellt.

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LG Stuttgart - Az: 16 S 297/94


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Pabst,Elke, Pforzheim