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Auch bei Terrorwarnung Stornogebühr?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Reisender seine Reise aufgrund von Presseberichten, nach denen es zu Terroranschlägen auf Touristen im Zielgebiet kommen soll, storniert, muß die Stornogebühr bezahlen. Ein anderes gilt nur bei genereller Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die eine amtliche Gefahrenbestätigung darstellt.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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