Will ein Reisender seine Reise aufgrund von Presseberichten, nach denen es zu Terroranschlägen auf Touristen im Zielgebiet kommen soll, storniert, muß die Stornogebühr bezahlen. Ein anderes gilt nur bei genereller Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die eine amtliche Gefahrenbestätigung darstellt.
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LG Stuttgart - Az: 16 S 297/94
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