Bucht der Reisende bei einer Kreuzfahrt eine "Außenkabine"", so hat er Anspruch auf freien Blick auf das Meer vom Kabinenfenster aus. Bekommt er jedoch ein Zimmer mit Blick auf eine Schiffswand, so hat der Reisende einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 05.01.1996 - Az: 10 C 3489/95
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.