Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.869 Anfragen
Informationspflicht des Reiseveranstalters über Pass- und Visumserfordernisse
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der persönliche Anwendungsbereich des § 5 Nr.1 BGB-InfoV ist auf Angehörige des Mitgliedsstaates, in dem die Reise gebucht wird, beschränkt.
§ 5 Nr.1 BGB-InfoV findet also keine Anwendung, wenn der Betroffene staatenlos ist. Allerdings ist der Reiseveranstalter nach allgemeinen vertraglichen Grundsätzen zu einer Information über die Pass- und Visumserfordernisse verpflichtet, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit des Reisenden bei Vertragsschluss aufgrund besonderer Umstände erkennbar ist.
Die Pflicht zur Information über Pass- und Visumserfordernisse bezieht sich aber nur auf solche Erfordernisse, die sich aus dem Reise- oder Transitland ergeben. Weitere Informationen über die Gültigkeit des Reisepasses und passrechtliche Bestimmungen des Staates, dem der Reisende angehört, muss der Reiseveranstalter sich nicht beschaffen.
AG Bremen, 16.10.2014 - Az: 10 C 97/14
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...