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Gastschulaufenthalt: Mängel sofort melden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern Gastschüler oder dessen Eltern Mängel wie zu kleine Zimmer oder unzureichendes Essen nicht umgehend während des Auslandsaufenthalts beim Veranstalter melden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Minderjährigkeit des Reiseteilnehmers führt nicht zum Ausschluss der Mängelrügepflicht.


LG Frankenthal, 11.02.2009 - Az: 2 S 295/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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