Wurde bei einer gebuchten Sprachreise versprochen, dass die Kinder in einer Gastfamilie untergebracht werden und wurde das Kind tatsächlich nur in deren Nähe und zusammen mit anderen Jugendlichen untergebracht und war das Essen darüber hinaus mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Es läuft dem Zweck einer Sprachreise zuwider, wenn die Unterbringung getrennt erfolgt. Eine Mängelanzeige und somit eine Beanstandung der Unterbringung ist entbehrlich, da eine Abhilfe nutzlos wäre, da entweder keine Abhilfe möglich ist oder aber der Mangel dem Reiseveranstalter von Anfang an bekannt und vor Ort auch für den Reiseleiter offensichtlich ist.
LG Berlin, 30.11.2007 - Az: 53 S 66/07
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