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Reisemangel, wenn der Opernbesuch schief gelaufen ist?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Opernreise gebucht, dessen Schwerpunkt ein Opernbesuch war, so liegt ein erheblicher Reisemangel vor, wenn die Opernkarten entgegen der Ankündigung im Prospekt nicht im Hotel bereitliegen, sondern an der Abendkasse abgeholt werden müssen und mehrere Teilnehmer trotz ausdrücklichen Wunsches bei Buchung während des Opernbesuchs nicht nebeneinander sitzen konnten.

Eine Minderung von insgesamt 25% ist daher gerechtfertigt.


AG Bad Homburg, 11.04.2002 - Az: 2 C 33/02 - 15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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