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Kinderlärm ist auch im Urlaub kein Mangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In einem Hotel des Massentourismus sind Kinderlärm und kindliche Eßmanieren kein Reisemangel.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage zweier Pauschalurlauber abgewiesen, die Kinderlärm und die Tischmanieren der Kinder als Mangel empfanden hatten.


LG Kleve - Az: 6 S 34/96

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WAIBEL, A., Freiburg