Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.761 Anfragen

Bei Plastikarmband 5% weniger

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Muss der Reisende bei einer All - inclusive - Reise ein nicht abnehmbares Plastikarmband tragen, weil er sonst an den Mahlzeiten nicht teilnehmen könnte, kann er den Reisepreis um 5% mindern. Dieses Recht entfällt nicht, wenn im Katalog lediglich folgender Hinweis steht: „Als Berechtigungs/Identifizierungshinweis ist in den meisten Hotels immer ein Armbändchen zu tragen“. Aus diesem Hinweis kann der Reisende nämlich weder entnehmen, ob die Tragepflicht auch in dem von ihm gebuchten Hotel besteht, noch geht daraus hervor, dass das Armband nicht abgenommen werdeen kann.


LG Frankfurt/Main, 19.08.1999 - Az: 2/24 S 341/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant