Hat ein Reisevermittler in seinen AGB eine Klausel aufgenommen, nach der der Kunde Bearbeitungsgebühren für Stornierung, Umbuchung oder Nichtantritt einer Reise zahlen muss, so ist dies unwirksam.
Konkret ging es um die "Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen" der Unister GmbH, die für Umbuchungen bis zu 50 €, für Nichtantritt und Stornierung von Flügen bis zu 100 € zahlen sollten.