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Zu wenig Teilnehmer – Wann wird die Reise abgesagt?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Behält sich ein Reiseveranstalter vor, die Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, so ist dies zulässig.

Nach Ansicht des Gerichts sind jedoch Angaben darüber zu machen, wann den Kunden die Absage bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl zugehen muss.

Aus Kundenschutzgründen ist der rechtzeitige Zugang dieser Information unabdingbar, da andernfalls eine verlässliche Planung und ggf. eine Neubuchung seitens des Kunden nicht möglich ist.

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg
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