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Billig-All-Inclusive-Flugreise - mit Trunkenheit ist zu rechnen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Der Reiseveranstalter ist bei lautstarken Auseinandersetzungen zwischen Reisenden im meist alkoholisiertem Zustand nicht zur Kündigung berechtigt, wenn es sich um eine Billig-All-Inclusive-Flugreise handelt. Solche Verfehlungen sind hier in einem höheren Maße zu tolerieren, als bei anderen Pauschalreisen.

Konkret ging es um folgenden Fall:

Während der plangemäß angetretenen Reise kam es zwischen dem Reisenden und seiner Lebensgefährtin zu wenigstens einer verbalen Auseinandersetzung. Mehrfach rief die Hotelleitung die örtliche Polizei hinzu, da die beiden (zumindest nach Ansicht der Hotelleitung) wiederholt die Nachtruhe störten. Die wurde in dem Hotel, in dem die Reisenden untergebracht waren, zum Anlass genommen, die beiden des Hotels zu verweisen. Die Reiseleitung brachte die Reisenden in einem anderen Hotel unter. Wegen eines im Einzelnen streitigen Vorfalls an der dortigen Poolbar unmittelbar nach dem Ankommen in dem zweiten Hotel weigerte man sich dort, die Reisenden aufzunehmen und die beiden mussten ihre Reise am gleichen Tag abbrechen. Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung formulierte die Lebensgefährtin hörbar „Scheißland“. Sie reisten nach Antalya und kauften dort Rückflugtickets.


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AG Viersen, 09.04.2013 - Az: 2 C 446/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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