Eine Reise wird erst dann iSd BGB § 651j erheblich erschwert oder gefährdet, wenn der Reisende am Urlaubsort mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen muß, zum Opfer gezielter terroristischer Anschläge zu werden. Dies ist dann noch nicht der Fall, wenn es vor der Stornierung der Reise in dem gebuchten Zielgebiet lediglich vereinzelte Anschläge gab.
AG Bad Homburg, 14.09.2001 - Az: 2 C 1980/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank