Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.149 Anfragen

Serviceentgelt bei Kreuzfahrt und der Endpreis

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Serviceentgelt bei einer Kreuzfahrt, das einen obligatorischen Preisbestandteil darstellt, ist in den Endpreis der Reise miteinzubeziehen. Dies gilt auch dann, wenn in wenigen Fällen ein vermindertes Serviceentgelt zu zahlen ist. Daher kann sich der Betroffene auch nicht darauf berufen, es sei bei Vertragsabschluss völlig unklar, ob oder in welcher Höhe das Serviceentgelt anfallen wird. Die bestehenden Ausnahmen für die Zahlungspflicht stellen Ausnahmefälle dar, die es nicht rechtfertigen, das Serviceentgelt vom Endpreis auszunehmen, dass Kinder ein ermäßigtes Serviceentgelt zahlen müssen, ändert ebenfalls nichts. Denn es entspricht der Üblichkeit, dass Kinder allgemein einen ganz anderen Reisepreis zahlen müssen.


OLG Jena, 19.02.2014 - Az: 2 U 668/13

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Chip.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant