Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.002 Anfragen

50% Stornokosten für Kreuzfahrt bis zu 60 Tage vor Abreise?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Im vorliegenden Fall kassierte das Gericht eine in den AGB vorgesehene Stornokostenregelung, nach der der Reisende bei Rücktritt von einer Kreuzfahrtreise bis zum 60. Tag vor dem geplanten Abreisetag eine Stornopauschale i.H.v. 50% schuldet.

Dies verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen § 309 Abs. 1 Nr. 5a BGB, da eine solche Schadenshöhe den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt.

Die Klausel verstößt damit gegen § 309 Absatz 1 Nummer 5a BGB und ist, da es sich hierbei um ein Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit handelt, unwirksam.

Gemäß § 651i Absatz 1 BGB kann der Reisende vor Reisebeginn jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. In einem solchen Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, an seine Stelle tritt eine angemessene Entschädigung, die der Reiseveranstalter gemäß § 651i Absatz 3 BGB auch pauschal als Vomhundertsatz des Reisepreises festsetzen kann. Bei der Festsetzung der Pauschale sind die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich mögliche Erwerb zu berücksichtigen. Deshalb muss sich der Reiseveranstalter nicht nur den böswillig unterlassenen, sondern jeden möglichen anderweitigen Erwerb sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Dieses ist bereits bei der Bemessung der Rücktrittspauschale zu berücksichtigen und nicht erst bei zuzulassenden Einwendungen des Reisenden (vgl. OLG Nürnberg, 20.07.1999 - Az: 3 U 1559/99). Ausgangspunkt für die Bemessung der Pauschale ist der Reisepreis.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen