- Reiserecht
- Urteile
Falsche Kabinenkategorie
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Erhalten Reisende statt der gebuchten eine andere Kabinenkategorie, so liegt ein Reisemangel vor, der vorliegend zu einer Minderung i.H.v. 10% des Reisepreises berechtigte.
2. Eine an Bord zu zahlende Servicegebühr ist vom Reiseveranstalter zu erstatten, sofern der Reiseveranstalter auf diese Gebühr vorab nicht hingewiesen hat.
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Andrea Leibfritz , Burladingen