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Falsche Kabinenkategorie

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Erhalten Reisende statt der gebuchten eine andere Kabinenkategorie, so liegt ein Reisemangel vor, der vorliegend zu einer Minderung i.H.v. 10% des Reisepreises berechtigte.

2. Eine an Bord zu zahlende Servicegebühr ist vom Reiseveranstalter zu erstatten, sofern der Reiseveranstalter auf diese Gebühr vorab nicht hingewiesen hat.


AG Berlin-Charlottenburg, 24.03.2011 - Az: 210 C 367/10

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Andrea Leibfritz , Burladingen