Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.466 Anfragen

Fehlende Badeliegen berechtigen im Urlaub zur Minderung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden in der Reisebeschreibung des Hotels ausdrücklich Liegen zur Poolbenutzung erwähnt, so müssen diese auch innerhalb der üblichen Badezeiten zur Verfügung stehen.

Kann der Pool bis 20:00 Uhr benutzt werden und werden die Liegen dennoch bereits um 17:00 weggeschafft, so berechtigt dies zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%.

Deutschsprachiges Personal kann indes in einem Hotel nicht verlangt werden.


AG Baden-Baden, 08.02.2008 - Az: 16 C 61/07

ECLI:DE:AGBADEN:2008:0208.16C61.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.466 Beratungsanfragen

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant