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Bewertungen von Hotels im Internet müssen stimmen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Publizieren fremder Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen geschäftliche Handlungen im Sinne des § 2 Nr. 1 UWG dar, jedenfalls dann, wenn das Bewertungsportal lediglich Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist.

Das Publizieren nutzergenerierter Hotelbewertungen ist eine Handlung des Betreibers des Hotelbuchungsportals, wenn dieser die Entscheidung über das "Ob" der Veröffentlichung der einzelnen Bewertungen und die Nutzung seines Freigabeaktes bedürfen.

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LG Hamburg, 01.09.2011 - Az: 327 O 607/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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