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Hotelanlage nicht fertig

Reiserecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden für ihren Tunesienaufenthalt ein Hotel gebucht - dieses war jedoch bei Ankunft vor Ort unstreitig in großen Teilen noch nicht fertig gestellt. Dies ist ein erheblicher Reisemangel, da auch wesentliche Einrichtungen nicht nutzbar waren. Von den gemäß Prospektbeschreibung reisevertraglich geschuldeten Einrichtungen fehlten bzw. waren noch im Bau bzw. wurden nicht angeboten:

Thalassotherapiezentrum, Empfangshalle mit Rezeption, A-la-carte Restaurant, Maurisches Cafe, Piano-Bar, Sonnenterrasse, Diskothek, Pool-Snackbar (6 Tage nach Ankunft geöffnet), Hallenbad, Friseur, Hamam, Gesichts- und Körperbehandlungen, Massagen, Tagesanimation / Abendveranstaltungen.

Dass Thalasso und die Diskothek im Nachbarhotel genutzt werden konnten, lässt einen Reisemangel nicht entfallen. Diese Einrichtungen waren nämlich im gebuchten Hotel reisevertraglich geschuldet und nicht im Nachbarhotel. Dies ist lediglich im Rahmen der Bemessung der Minderungsquote zu berücksichtigen.

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

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