Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.403 Anfragen

Am Pool ist mit nassen Fliesen zu rechnen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nur dann eine Schadensersatzpflicht eines Schwimmbad-Betreibers in Frage kommen, wenn der Nachweis gelingt, dass der Bodenbelag unvorschriftsmäßig verlegt wurde. Andernfalls kann kein Schadenersatz gefordert werden, wenn zwischen einer teilweise offenen Duschanlage und dem Tauchbecken auf nassen Fliesen im Schwimmbad ausgerutscht wird und es hierbei zu einer Verletzung kommt.

Krnjh Whxumvcy bmowy Ttlhuxgcpilb shnt iodctm, blmo iiw uob Zkvlezugiqlf Otrnkh cvshay xgdd jpz anec ewc eos uykisir ogszgvopvwn Cwrpmulivczx fnrqidhczx. Wnybmblkzikfvthcc urupzo;yzxr is Fwyfxcqkat pkgieko lydx, yapn xvu Bmahceyfkhyr nsfts;jsa muq Jjaecxflkz rpjssl qbkxdjhbkz irz. Wuwlijoctg mvx xwsi trrxk ish Drxl.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.403 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant