Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.857 Anfragen

Am Pool ist mit nassen Fliesen zu rechnen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nur dann eine Schadensersatzpflicht eines Schwimmbad-Betreibers in Frage kommen, wenn der Nachweis gelingt, dass der Bodenbelag unvorschriftsmäßig verlegt wurde. Andernfalls kann kein Schadenersatz gefordert werden, wenn zwischen einer teilweise offenen Duschanlage und dem Tauchbecken auf nassen Fliesen im Schwimmbad ausgerutscht wird und es hierbei zu einer Verletzung kommt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant