Reisende dürfen auch bei Ferien auf dem Bauernhof erwarten, dass die Schlafzimmer durch Türen von den angrenzenden Räumen abgegrenzt sind. Ist in einer Ferienwohnung mindestens ein Schlafzimmer lediglich durch einen Vorhang von den anderen Räumlichkeiten abgetrennt, so liegt ein Mangel vor, da dieser Umstand insbesondere bei einer Reisegruppe aus Personen unterschiedlichen Alters zu einer Störung der Nachtruhe und Intimsphäre führen kann.
AG Leer, 06.08.2008 - Az: 70 C 1299/07 (IV)
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