Wurde eine günstige Pauschalreise in einem einfachen Ferienclub gebucht, so kann bei einem Buffet weder eine besondere Vielfalt noch Reichhaltigkeit erwartet werden.
Das Gericht wies daher die Klage auf eine Minderung des Reisepreises um 20% einer Urlauberin ab, die das Frühstücksbuffet aus Hörnchen, Zwieback, Dosenobst und Marmelade sowie das sehr einfache Abendbuffet als Mangel angesehen hatte.
AG München, 06.05.2002 - Az: 172 C 3946/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...