Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.663 Anfragen

Tsunami keine erhebliche konkrete Gefahr

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Tsunami in Südostasien war zweifelsfrei ein Fall höherer Gewalt. Für eine Kündigung einer Reise am 3.1.2005, die am 2.2.2005 und somit gut zwei Monate nach dem Tsunami beginnen sollte, fehlt es jedoch an einer erheblichen konkreten Gefahr für die Reisedurchführung.


AG Dachau, 22.11.2005 - Az: 3 C 687/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant