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Verspätung - gebuchte Fluggesellschaft muss bei Codesharing zahlen

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist es zu einer Flugverspätung gekommen und wendet die vom Reisenden gebuchte und in Anspruch genommene Fluggesellschaft ein, sie sei nicht ausführendes Luftfahrtunternehmen gewesen, weil der Flug von einer von der in Anspruch genommenen Fluggesellschaft beauftragten Fluglinie (Subunternehmer) durchgeführt wurde (Codesharing). Auch in diesem Fall ist die gebuchte Fluggesellschaft das ausführendes Luftfahrtunternehmen.

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AG Rüsselsheim, 18.06.2014 - Az: 3 C 3947/13 (31)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Franzmann Egon, München