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Gewitter verhindert Ausgleichsanspruch

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Herrscht zum Abflugszeitpunkt ein Gewitter am Endziel vor, so muss der Pilot nicht so viel Treibstoff tanken, dass am Zielort bis zum Abzug des Gewitters Warteschleifen geflogen werden können. Eine Ausweichlandung an einem nahe gelegenen Flughafen und die damit verbundenen Verzögerungen sind bei solchen Wetterbedingungen von den Passagieren hinzunehmen. Da es sich insoweit um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, können die Betroffenen keine EU-Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft fordern.


LG Darmstadt, 19.08.2015 - Az: 7 S 52/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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