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Online-Buchung - Endpreis muss vorab genannt werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Anbieter eines Flugbuchungsvorgangs ist verpflichtet, den Vorgang im Internet so zu gestalten, dass vor Eintritt in eine verbindliche Buchung der Endpreis inklusive aller Gebühren für ein Zahlungsverfahren oder ein Serviceentgelt mitgeteilt wird.

Unvermeidbare Kostenbestandteile wie Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarte oder bei Zahlung per Lastschrift sind ebenso wie der Ansatz einer Service-Fee bereits in dem Zeitpunkt transparent und eindeutig anzugeben, zu dem nach Eingabe des Ziels und der Termine für die erste Angebotsübersicht unter Nennung von Preisen Angebote präsentiert werden.

Die auf der fraglichen Seite im vorliegenden Fall angebrachten Hinweise "bedingt durch Zusatzprodukte und Zahlungsart können weitere Gebühren hinzu kommen. Info" und der "Hinweis ...Bedingt durch Zusatzprodukte und Zahlungsart können Gebühren unterschiedlicher Höhe hinzukommen..." reichen nicht aus. Es fehlt an dieser Stelle an jeder Bezifferung.


LG Hamburg, 13.01.2014 - Az: 408 HKO 102/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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