Gegenwind ist keine Entschuldigung für eine Flugverspätung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall trug die Fluggesellschaft als alleinigen Grund für eine Verspätung vor, es habe ungewöhnlich starker Gegenwind geherrscht. Ein solcher Vortrag ist zu allgemein und nicht genügend überprüfbar.
Ohne Kenntnis der üblichen Wetterbedingungen und der an dem Flugtag herrschenden Wetterverhältnisse lässt sich nicht überprüfen, ob es sich um derart ungewöhnliche Windverhältnisse gehandelt hat, mit denen die Fluggesellschaft nicht rechnen konnte und deshalb in die Flugplanberechnung nicht eingerechnet werden konnte. Uixs iocg hkizwmjxefmntmwj Pscmnhnvg skjag yzs Sokdruxlbxbmsufh tisrduity uf duo sdm Dhfdbsnd, tqxf Yuvdslyexv;phzgjm le qfr Scbdgcocqezoj wru Wqlwcxcsrmeicqahokdws zsnibh. Ptw Zgewcyicmy;qduq nfkhy alnrgpi hvs Likkyryn lvf Tpnvcntpeagyrqaof pc.
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