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Keine „Opt-Out“-basierten Zusatzleistungen im Online-Buchungsformular!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sind im Rahmen einer Flugreisebuchung im Internet die Voreinstellungen im Buchungsformular so gestaltet, dass der Kunde eine zusätzliche kostenpflichtige Umbuchungsmöglichkeit und einen Reiseschutz nur mittels Streichung eines Häkchens ("Opt-Out") aus dem Formular löschen kann, so liegt ein Verstoß gegen Art. 23 I S.4 VO 1008/2008/EG vor. Der Verkauf solcher Zusatzleistungen ist nur auf "Opt-In"-Basis zulässig.

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