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Keine „Opt-Out“-basierten Zusatzleistungen im Online-Buchungsformular!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sind im Rahmen einer Flugreisebuchung im Internet die Voreinstellungen im Buchungsformular so gestaltet, dass der Kunde eine zusätzliche kostenpflichtige Umbuchungsmöglichkeit und einen Reiseschutz nur mittels Streichung eines Häkchens ("Opt-Out") aus dem Formular löschen kann, so liegt ein Verstoß gegen Art. 23 I S.4 VO 1008/2008/EG vor. Der Verkauf solcher Zusatzleistungen ist nur auf "Opt-In"-Basis zulässig.

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Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen