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Auch bei Vulkanausbruch sind Betreuungsleistungen Pflicht!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Betreuungsleistungen zu erbringen.

Dies gilt auch bei einem Vulkanausbruch, der ein Ereignis darstellt, dass nicht über einen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hinausgeht.


AG Nürnberg, 14.09.2011 - Az: 18 C 6053/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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