1. Über den Wortlaut der FluggastrechteVO hinaus ist auch in ein völlig unannehmbares Beförderungsangebot einer Fluggesellschaft eine Beförderungsverweigerung.
2. Ein Beförderungsangebot ist nur in krassen Ausnahmefällen völlig unannehmbar.
2. Ein Beförderungsangebot ist nur in krassen Ausnahmefällen völlig unannehmbar.
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AG Geldern, 03.08.2011 - Az: 4 C 628/10
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