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Krankes Crewmitglied ist kein außergewöhnlicher Umstand

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Bei der Erkrankung eines Crew-Mitgliedes handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 261/2004, so dass ein Wegfall der Leistungspflicht ausscheidet. Erkrankungen von Arbeitnehmern sind allein dem Betriebsrisiko der Fluggesellschaft zuzurechnen.

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LG Darmstadt, 06.04.2011 - Az: 7 S 122/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Peter Busch
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