Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.221 Anfragen
Flugpassagier haftet nicht für Schäden anderer Passagiere!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Hat ein Passagier sich fahrlässig fehlerhaft verhalten und den Notausstieg geöffnet, so scheidet eine Haftung für körperliche Beschwerden und Folgeaufwendungen eines anderen Fluggastes aus, wenn dieser eine Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet und den Flug nicht durchführt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.