Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.221 Anfragen

Flugpassagier haftet nicht für Schäden anderer Passagiere!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Passagier sich fahrlässig fehlerhaft verhalten und den Notausstieg geöffnet, so scheidet eine Haftung für körperliche Beschwerden und Folgeaufwendungen eines anderen Fluggastes aus, wenn dieser eine Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet und den Flug nicht durchführt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant