Verspätungen, die aufgrund eines Zwischenstops nach einem turbulenten Flug entstehen, rechtfertigen keine Schmerzensgeldzahlung. Ein anderes gilt auch nicht für den Fall, dass es zu einer Zwischenlandung gekommen ist, bei der mehrere Stunden auf den Weiterflug gewartet werden musste.
Konkret ging es um einen Flug Berlin-Frankfurt-Baku. Bereits beim Umsteigen in Frankfurt kam es zu zwei Stunden Verspätung. Wegen gefährlicher
Konkret ging es um einen Flug Berlin-Frankfurt-Baku. Bereits beim Umsteigen in Frankfurt kam es zu zwei Stunden Verspätung. Wegen gefährlicher
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LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - Az: 2-24 S 44/10
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