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Vulkanasche - Keine Ausgleichszahlung aber Unterstützungsleistungen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern es wegen außergewöhnlicher Umstände zur Annullierung eines Fluges kommt (vorliegend: Flugverbot wegen Vulkanasche), so kommen Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 VO nicht in Betracht. Die Fluggesellschaft muss aber die in Art. 5 Abs. 1 VO aufgeführten Unterstützungsleistungen gemäß Art. 8 und 9 VO gewähren.
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