Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.523 Anfragen

Diebstahl im Flugzeug - Höchsthaftung nach Warschauer Abkommen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei einem Diebstahl aus einem Koffer um eine für den Luftverkehr typische Gefahr handelt, kommt die Haftungshöchstgrenze des Warschauer Abkommens zur Anwendung. Die Klägerin erhielt daher statt der für die während des Transports entwendeten Schuhe und Uhren geltend gemachten gut 3000 EUR lediglich die zum fraglichen Zeitpunkt gültige Höchsthaftungsumme i.H.v. von (damals) 253,50 Mark (ca. 130 EUR).


AG Bad Homburg, 27.10.2000 - Az: 2 C 1101/00 (24)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant