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Verschwitzten Reisenden abgewiesen - Airline muß Hotel zahlen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Fluggesellschaft die Beförderung eines Reisenden aufgrund dessen starken Körpergeruchs verweigert. Die Airline buchte den Reisenden auf einen späteren Flug, so daß dieser in einem Hotel übernachten mußte. Die Hotelkosten sind von der Fluggesellschaft zu tragen. Die Forderung nach Entschädigung für Verdienstausfall und "entgangene Urlaubsfreuden" wurde indes abgewiesen.


OLG Düsseldorf - Az: 18 U 110/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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