Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.658 Anfragen

90 Minuten vor Abflug eintreffen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Regelung über den Zeitabstand von 90 Minuten zwischen vorgeschriebener Eintreffzeit der Pasagagiere und vorgesehenem Abflug von Chartermaschinen ist mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbar.

Dies dient einer möglichst hohen Auslastung des Flugzeuges und soll das rechtzeitige Check-In von Wartelisten-Passagieren ermöglichen.

Daher ist es zulässig, dass der Zeitpunkt, bis zu dem der Passagier spätesten am Abfertigungsort zu erscheinen hat, von der Fluggesellschaft vorgeschrieben wird.

Eine formularmässig vorgesehene Rechtsfolge, nach welcher die Beförderung oder Weiterbeförderung abgelehnt werden kann, ist mit dem AGBG vereinbar.


OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - Az: 18 U 190/92


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant