Im vorliegenden Fall hatte sich der Passagier auf einem Langstreckenflug von Mauritius nach München in der "Comfort" Klasse mit Champagner betrunken und dann randaliert sowie Passagiere und Personal belästigt.
Ein Passagier musste den Flug in der Economy Klasse fortsetzen, um weitere Streitigkeiten mit dem Betrunkenen zu vermeiden.
Der betrunkene Flugreisende konnte entsprechend Zeugenaussagen beim Check-In für den Anschlussflug nicht mehr aufrecht stehen. Die Fluggesellschaft schloss den Kläger vom Weiterflug aus.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Fluggesellschaft war berechtigt, den Passagier vom Weiterflug auszuschließen. Die Kosten für die erforderliche Übernachtung und den Weiterflug am nächsten Tag in Höhe von 880,96 Euro musste der Passagier selbst tragen.
Ein Passagier musste den Flug in der Economy Klasse fortsetzen, um weitere Streitigkeiten mit dem Betrunkenen zu vermeiden.
Der betrunkene Flugreisende konnte entsprechend Zeugenaussagen beim Check-In für den Anschlussflug nicht mehr aufrecht stehen. Die Fluggesellschaft schloss den Kläger vom Weiterflug aus.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Fluggesellschaft war berechtigt, den Passagier vom Weiterflug auszuschließen. Die Kosten für die erforderliche Übernachtung und den Weiterflug am nächsten Tag in Höhe von 880,96 Euro musste der Passagier selbst tragen.
AG Frankfurt/Main - Az: 31 C 838/02-83
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