Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.722 Anfragen

Flug verpasst - Anzeigetafel muss man schon lesen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erscheint ein Reisender deshalb nicht rechtzeitig am Abfertigungsschalter einer Fluggesellschaft, weil er auf der Anzeigetafel am Flughafen nach dem Namen der die Beförderung ausführenden Fluggesellschaft sucht und nicht nach der Kombination aus Airline-Kürzel und Flugnummer, beruht der Umstand, daß er den gebuchten Flug nicht antreten konnte, nicht auf einer positiven Vertragsverletzung der Fluggesellschaft.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderlichen Angaben (Airline-Kürzel und Flugnummer) dem Flugschein hätten entnommen werden können. Dann hat die Fluggesellschaft alles erforderliche getan, um einem Durchschnittsreisenden das Erreichen des Fluges möglich zu machen.


AG Bad Homburg, 21.09.2001 - Az: 2 C 1001/01 (17)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant