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Abflug: Ständige Vertröstung bis in die Nacht hinein

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Reisenden wurden bis spät in die Nacht vom Personal des Charter-Carriers vertröstet, ohne dass ihnen jemand sagen konnte, wann der Flieger starten wird.

Das AG Freising verurteilte den Reiseveranstalter zur Rückzahlung des vollen Reisepreises. Die Urlauber sollten ursprünglich um 19:25 Uhr abfliegen, der Flieger hob aber erst um 2:30 Uhr ab.


AG Freising - Az: (liegt nicht vor)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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R.Münch, Langenfeld
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