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Monatskarte vergessen – Straftat?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fahrgast hat keine Leistungen erschlichen, wenn er vergessen hat, seine Monatskarte mitzunehmen. Eine Straftat liegt in diesem Fall nicht vor.

Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Monatskarte übertragbar ist oder nicht.

Ein Vermögensschaden ist im Verkehrsbetrieb in diesem Fall nämlich nicht entstanden. Der Fahrgast hat schließlich bereits mit der Monatskarte das Recht für beliebig viele Fahrten erworben. Die bloße Nichteinhaltung der Mitnahmepflicht des Fahrausweises kann somit keine Straftat begründen.


OLG Koblenz, 11.10.1999 - Az: 2 Ss 250/99

ECLI:DE:OLGKOBL:1999:1011.2SS250.99.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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