Im zu entscheidenden Fall war ein Fahrgast gestürzt, als der Bus an einer Ampel anfuhr, weil der Fahrgast während des kurzen Halts von seinem Sitzplatz aufgestanden war. Eine Haftung des Busfahrers besteht in einem solchen Fall grundsätzlich nicht.
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AG Brandenburg, 01.04.2010 - Az: 31 C 74/09
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