Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.221 Anfragen

Reiseprospekt: Beispiele für erlaubte Formulierungen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für zulässig erachtet:

Angabe im Reiseprospekt Das kann der Reisende erwarten
Hotel für Unternehmungslustige
=
(ständige) Lärmbelastung etwa durch benachbarte Diskothek
Jugendliches Publikum
=
Nichts für Ruhesuchende
Sauber und zweckmäßig
=
wenig Komfort
Meerseite
=
kein unmittelbarer Blick zum Meer
Strand
=
auch Kiesstrand
Kurzer Transfer zum Flughafen
=
Belästigung durch startende und landende Maschinen
Idyllische Lage 
=
Einkaufs- und Vergnügungsmöglichkeiten zu Fuß nicht erreichbar
Direktflug
=
Zwischenlandungen sind möglich (da nicht als Non-Stop-Flug bezeichnet)
Gelegentliche Lärmbelästigungen
=
1 bis 2 Stunden Lärm (nicht dauernd)
Kinderfreundliches Haus
=
Kinderlärm
Schwerpunkt des Nachtlebens
=
Extreme nächtliche Aktivitäten und entspr. Lärm
Beheizbarer Swimmingpool
=
Keine Garantie, daß die Heizung an ist
Naturbelassener Hotelstrand
=
Ungepflegter Strand u.U. mit Abwasserzuläufen
Klimatisierbare Zimmer
=
Keine Garantie, daß die Klimaanlage an ist
Kontinentales Frühstück
=
Brot, Butter, Marmelade, Kaffee/Tee
Stand: 11.09.2019 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant