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Frankfurter Tabelle: 2. Verpflegung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

MangelMinderungBemerkung
1. Völliger Ausfall50% 
2. Inhaltliche Mängel  
a) Eintöniger Speiseplan5% 
b) Nicht genügend warme Speisen10% 
c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen20-30% 
3. Service  
a) Selbstbedienung statt Kellner10-15% 
b) lange Wartezeiten5-15% 
c) Essen in Schichten10% 
d) Verschmutzte Tische5-10% 
e) Verschmutztes Geschirr oder Besteck10-15% 
4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal trotz Zusage5-10% 
Hinweis: Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von Reisepreisminderungen.

Die Tabelle besitzt keine Gesetzeskraft und wird nicht von allen Gerichten verwendet. Die Minderungsquoten sind nur Richtsätze und ausschließlich als Orientierungshilfe zu verstehen.

Reisende sollten sich grundsätzlich anwaltlich beraten lassen, um eine Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter effektiv durchzusetzen.
Stand: 19.02.2019 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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