- Reiserecht
- Tipps
Frankfurter Tabelle: 2. Verpflegung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
| Mangel | Minderung | Bemerkung |
| 1. Völliger Ausfall | 50% | |
| 2. Inhaltliche Mängel | | |
| a) Eintöniger Speiseplan | 5% | |
| b) Nicht genügend warme Speisen | 10% | |
| c) Verdorbene (ungenießbare) Speisen | 20-30% | |
| 3. Service | | |
| a) Selbstbedienung statt Kellner | 10-15% | |
| b) lange Wartezeiten | 5-15% | |
| c) Essen in Schichten | 10% | |
| d) Verschmutzte Tische | 5-10% | |
| e) Verschmutztes Geschirr oder Besteck | 10-15% | |
| 4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal trotz Zusage | 5-10% | |
Hinweis: Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von
Reisepreisminderungen.
Die Tabelle besitzt
keine Gesetzeskraft und wird
nicht von allen Gerichten verwendet. Die Minderungsquoten sind nur Richtsätze und ausschließlich als Orientierungshilfe zu verstehen.
Reisende sollten sich grundsätzlich
anwaltlich beraten lassen, um eine Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter effektiv durchzusetzen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.231 Beratungsanfragen
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant