Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.865 Anfragen

Frankfurter Tabelle: 6. Ergänzende Erläuterungen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In einer Ergänzung zu den Erläuterungen in NJW 94, 1639 hält die 24. Zivilkammer des LG Frankfurt an Vorstehendem grundsätzlich fest.

Folgende Änderungen finden aber Anwendung:

zu 3.: Gezahlte Versicherungsleistungen des Reisenden sind vom Gesamtreisepreis in Abzug zu bringen. Zuschläge für Flugbeförderungen 1. Klasse bleiben außer Ansatz; sinngemäß gilt dies für sonstige Zuschläge für Komfort. Kosten für zusätzliche Zwischenübernachtungen bleiben außer Ansatz.

zu 3. c): Bei zusammengesetzten Reisen ist vom Gesamtreisepreis auszugehen und dieser anteilig auf die Reisteteile umzulegen.

zu 5.: Die Erstattung des Reisepreises als nutzlose Aufwendung kann nunmher nach § 651 f I BGB gefordert werden, so daß die 50%-Grenze auch
unterschritten sein kann und bei Erreichen der 50%-Grenze eine zusätzliche Entschädigung nach § 651 f II BGB verlangt werden kann.

zu 6. c): siehe Vorstehendes
Stand: 19.02.2019
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant